Betreiben institutionelle Mitglieder des Verbandes fachliche Netzwerke, so können sie hierbei die Plattformen und Instrumente des Verbandes nutzen. Netzwerke dienen der gemeinsamen Pflege von spezifischen Aspekten des bibliothekarischen bzw. dokumentarischen Auftrages durch die Zusammenarbeit der entsprechend beauftragten Mitarbeitenden. Netzwerke sind durch die institutionellen Verbandsmitglieder beim Vorstand anzumelden und werden von diesem durch Vorstandsbeschluss akkreditiert. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind nicht Organe des Verbandes.